Sozialrechtliche Unterstützung für jede Lebenslage von Ihrem Fachanwalt in Unna

Zur sozialen Gerechtigkeit trägt maßgeblich die Sozialversicherung bei. Diese soll eine grundlegende Absicherung für die Versicherten gewährleisten. Sie gliedert sich in fünf Zweige und fängt Ansprüche aus dem Bereich Sozialrecht weitgehend auf: Renten-, Unfall-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie bildet daher die sozialrechtliche Grundsicherung. Wir beraten Sie umfassend zu allen Bereichen, die das Sozialrecht betreffen.

Gesetzliche Rentenversicherung präzise erläutert

Über die Rentenversicherung werden Rehabilitationsleistungen abgedeckt, die aus medizinischen oder beruflichen Gründen erforderlich werden. Ebenfalls sind Renten eingeschlossen, die aufgrund der Erreichung des Rentenalters oder im Falle einer Erwerbsminderung gezahlt werden. Auch wenn der Tod des Versicherten eintritt, kann von Hinterbliebenen eine Rente bezogen werden, etwa Witwen- oder Waisenrente. Sie werden nicht jederzeit ausnahmslos gewährt, oft muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Hier tritt unsere Kanzlei für Sie ein. Sollten Sie etwa vorzeitig Ihre Rente beantragen wollen, setzen Sie sich gerne mit uns zusammen, wir begleiten Ihr Rentenverfahren mit Fachwissen und Engagement. Alle Fragen zum Rentenversicherungsrecht kann Ihnen Mirko Koch, Fachanwalt für Sozialrecht, kompetent beantworten.

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen des Sozialrechts/Gesetz:

  • Ausbildungsförderung BAföG
  • Arbeitsförderung SGB III
  • Grundsicherung für „erwerbsfähige Hilfebedürftige” SGB II
  • Gesetzliche Krankenversicherung SGB V
  • Leistungserbringer – Krankenversicherung SGB V, ZulassungsVO, KHG, BPflSatzVO
  • Pflege SGB XI, BSHG, HeimG
  • Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI
  • Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII
  • Rehabilitation SGB IX
  • Grundsicherung §§ 41 ff. SGB XII
  • Sozialversicherung der Landwirte KVLG, SGB VII, ALG
  • Sozialversicherung der Künstler KSVG i. V. m. SGB V, SGB VI, SGB XI
  • Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII
  • Schwerbehindertenrecht §§ 68 ff. SGB IX; VersorgungsmedizinVO
  • Soziale Entschädigung BVG, SVG, ZDG, OEG, InfektionsschutzG
  • Wohngeld, WohngeldG
  • Sozialhilfe SGB XII
  • Kindergeld EStG, BKGG
  • Elterngeld, Elternzeit BEEG
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Diskrete Beratung zum Pflegeversicherungsrecht durch Ihren Anwalt Mirko Koch

Sollte bei einem Versicherten Pflegebedürftigkeit vorliegen oder diese durch einen Unfall beziehungsweise krankheitsbedingt eintreten, so können Geld- oder Sachleistungen von der Pflegekasse bezogen werden. Zunächst sind hier aber die Kranken- und Unfallversicherung vorgeschaltet. Bei Feststellung der dauerhaften Pflegebedürftigkeit tritt die Pflegeversicherung für die Grundversorgung des Pflegebedürftigen ein. Da nur durch einen konkreten Antrag Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden können, sind wir bereits hier als Anwalt an Ihrer Seite. So können Sie sicher sein, von vornherein richtig zu handeln und rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Auch bei der anschließenden Bestimmung der Pflegestufe haben wir ein Auge darauf, dass die Einstufung korrekt erfolgt. In unserer Kanzlei in Unna nehmen wir uns gerne Ihrem Fall an.

Wir behalten den Überblick im Unfall- und Krankenversicherungsrecht

Keiner kann dafür garantieren, in seinem Leben Unfall-oder Krankheitsfrei zu sein. Damit Sie auch in diesen Fällen abgesichert sind, gibt es die Unfall- bzw. Krankenversicherung. Auch auf diesem Gebiet sind Auseinandersetzungen an der Tagesordnung und somit ist oft ein Rechtsanwalt nötig, etwa wenn vom Versicherten gewünschte und nötige Therapien nicht von der Krankenkasse getragen werden. Als auf Medizin- und Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Unna setzen wir uns ebenfalls hinsichtlich dieser beiden Säulen des Sozialversicherungsrechts für Sie ein.

Selbstverständlich kümmern wir uns auch zuverlässig um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV oder Sozialhilfe, damit auch außerhalb von Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Altersrente für die Grundsicherung gesorgt ist. Dazu kann auch das Recht auf die finanzielle Ermöglichung einer Schul- bzw. Hochschulausbildung gezählt werden, weswegen wir uns auch um Ihre Anliegen hinsichtlich BAföG kümmern.